Wenn es im Arbeitsvertrag so steht, dass Überstunden bis zu einer bestimmten Obergrenze abgegolten sind, bzw. nicht gesondert vergütet werden, ist das rechtens. Wenn da keine Obergrenze drin steht ist das rechtlich zu schwammig.
Bei der Umkleidezeit wird unterschieden, nur wenn diese beiden Bedingungen zutreffen muss es bezahlt werden:
1.Es muss die Pflicht zu Dienstkleidung bestehen. 2.Das Umziehen im Betrieb ist notwendig: -Hygienekleidung oder gewisse Sicherheitskleidung darf nicht draußen auf der Straße getragen werden. -oder die Kleidung ist unzumutbar für den Weg zur Arbeit (z.B. Firmenlogos, auffällige Farben/Designs
Allerdings darf die Vergütung von Umkleidezeit auch durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen komplett ausgeschlossen werden ..
Der Arbeitgeber darf die Pause aus betrieblichen Gründen auf mindestens 15-Minuten-Blöcke aufteilen. In manchen brachen wie Gastronomie darf das, wenn ein Tarifvertrag gilt, auch in noch kürze Blöcke gestaffelt werden. (Wenn kein Tarifvertrag gilt greift die 15 Minuten Regel)
Nachrichten von deinem AG musst du nach Feierabend in der Regel nicht lesen, aber auch hier gibt es rechtliche Ausnahmen. Eigentlich muss der Arbeitgeber Dienstpläne so zur Verfügung stellen, dass du sie rechtzeitig während der Arbeitszeit einsehen kannst. In Notfällen oder wenn Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst vereinbart wurde darf man dich auch einfach so kontaktieren.
Real hatte ich es aber auch schon, dass man den genauen Plan erst relativ zeitnah bekommt.
Ganz ehrlich ich würde dir empfehlen, wenn es immer nur zu Streit oder Uneinigkeit kommt, und du der einzige da bist der damit Probleme hat, denk drüber nach ob du da überhaupt länger arbeiten willst. Die werden nicht alles nur einen Mitarbeiter ändern wollen und ein ewiges anti-Verhältnis zum Arbeitgeber ist einfach nur zum Kotzen