Der eine fühlt sich nach der Einnahme von Zuckerkugeln besser und zählt diese bis zum Nachweis eines Schadens zur bestmöglichen Gedundheitsleistung. Ein anderer fordert einen wissenschaftlichen Nachweis um dies zu einer Gedundheitdleistung zu zählen.
Jetzt lass uns bitte nicht so tun, als wäre eine Laienmeinung und evidenzbasierte Forschung auch nur ansatzweise gleichwertig.
Was eine notwendige Behandlung ist, entscheiden Ärzte*innen im Einzelfall. Natürlich kann man einen Katalog schreiben, welche Behandlungen zugelassen werden und ggf Möglichkeiten für Ausnahmesituationen definieren, aber das ist eine andere Diskussion (die ich mangels Fachkenntnis auch nicht führen könnte).