Begriffe wie "ausreichend" und "bestmöglich" sind nicht eindeutig. Sie werden von jeder Person selbst gewertet.
Der eine fühlt sich nach der Einnahme von Zuckerkugeln besser und zählt diese bis zum Nachweis eines Schadens zur bestmöglichen Gedundheitsleistung. Ein anderer fordert einen wissenschaftlichen Nachweis um dies zu einer Gedundheitdleistung zu zählen.
Sobald ein System den Leistungsempfänger und den Finanzierenden trennt, wird eine Definition notwendig.
Wieso sollte man Menschen einschränken sich gegen irgendetwas zu versichern?
Doch auch wenn es eindeutig wäre, müssten wir von einer Unterfinanzierung ausgehen, was eine Abwägung dee Maßnahme zum Nutzen und Erreichbaren zu Folge hat. Alternativ würde für alle die Versorgungsleistung sinken.