[–] 1 point 2 years ago

Gerade für serielles bauen ist das super. Es gibt Firmen, die fräsen ganze Wände aus massivem leimholz auf riesigen CNC Maschinen, incl Bohrungen für elektro und Wasserinstallation auf den mm genau, und verbinden die dann zu fertigen räumen.

Innenausbau kann dann wegen dem geringeren Gewicht direkt in der Fabrik passieren, und auf der Baustelle werden dann einfach fertige Zimmer angekarrt und gestapelt.

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  • [–] 3 points 2 years ago (2 children)

    ich erkenne natürlich an das es viele use cases gibt wo Beton relativ alternativlos ist, aber man könnte definitiv viel mehr alternative Baustoffe nutzen als es heute getan wird. gerade bei Mehrfamilienhäusern im Bereich un die 10 Stockwerke wird aktuell sehr viel Beton eingesetzt der nicht nötig wäre.

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  • [–] 3 points 2 years ago

    und warum sollte der Vermieter der neuen Wohnung dann nicht die Miete anheben sodass die kleine Wohnung auch deutlich teurer wird?

    diese dümmliche Tauschidee ignoriert das der einzige Grund für billige Bestandsmieten die Faulheit der Vermieter ist die Miete regelmäßig anzuheben. das dürfen sie ja offensichtlich, 20% alle 3 Jahre, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

    wenn man denen jetzt verbietet beim Mieterwechsel zu erhöhen wie bisher, dann erhöhen sie halt ein Jahr später.

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  • [–] 7 points 2 years ago

    niemand spricht von Feststoffbatterien, 3C ist Standard bei Batterien die seit Jahren verkauft werden und shenxing ist einfach nur eine optimierte lfp Akkuchemie die jetzt gerade in volume production ging.

    Und nein, 20% mehr Strom in über 20 Jahren sind keineswegs enorme Veränderungen. das kann DE trivial durch eigene Erzeugung erreichen. warum sollte das schwierig sein?

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  • [–] 1 point 2 years ago

    das letzte Mal das ich meinem Nachbarn 5h lang sein Heimnetz debugged habe wurde ich auch nicht dafür bezahlt, ganz im Gegensatz zu einem bekannten Dachdecker der sich ne Stunde lang ein Leck in meiner Unterspannbahn angeschaut hat...

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  • [–] 12 points 2 years ago (2 children)

    Ladezeiten sind nicht der Rede wert und vermutlich deshalb nicht erwähnt. aktuell sind 3C stand der Technik, 4C ist in kommen (CATL shenxing).

    3C bedeutet schon heute 20min laden alle 2-3h, mit 4C sinkt das auf unter 15min.

    Ladesäulen Infrastruktur muss man halt bauen. der Grund warum das aktuell noch langsam ist liegt daran das es eben wenige elektro Autos gibt. es gibt nicht den geringsten Grund zu glauben dass das nicht möglich sei. Und nebenbei erwähnt: es gibt auch aktuell keinen Engpass.

    und auch die Summe aller Sektoren sind kein Problem, aus genau dem gleichen grund: es dauert jahrzehnte bis wir damit durch sind. wir durchleben eben gerade die Energiewende vom Feuer zum Strom. man muss die Infrastruktur dazu bauen, aber in Summe überwiegend die Vorteile davon die Kosten offensichtlich bei weitem, also wird das auch passieren.

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    Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Lauterbach wird sich das Bundeskabinett in der kommenden Woche mit dem Gesetzentwurf zur Freigabe von Cannabis befassen.

    Es werde noch kleine Änderungen geben, sagte der SPD-Politiker der „Rheinischen Post“. Details nannte er nicht. Lauterbach bekräftigte seine Ankündigungen, dass die Legalisierung von einer Kampagne begleitet werde, um auf die Risiken des Konsums insbesondere für jüngere Menschen aufmerksam zu machen. Der Minister will mit seinem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter Cannabis-Klubs, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

     

    Bundes­verkehrs­minister Volker Wissing (FDP) ist nun doch bereit, im Rahmen der geplanten Legalisierung von Cannabis die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gegenwärtig werde die Einrichtung einer wissenschaftlichen Arbeits­gruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr vorbereitet, die sich mit der Untersuchung und Ermittlung eines Grenzwertes befassen solle, bestätigte eine Sprecherin Wissings gegenüber dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND).

    Nach Informationen des RND hatten zuvor das Gesundheits­ministerium und Vertreter der Koalitions­fraktionen darauf gedrungen, angepasste Grenzwerte in das Gesetz zur Cannabis­legalisierung aufzunehmen. Andernfalls werde die Freigabe „durch die Hintertür torpediert“, hieß es.

     

    Die Bundesnetzagentur hat ihren Regelungsvorschlag aus den im November 2022 veröffentlichten Eckpunkten im Lichte der Stellungnahmen in zahlreichen Aspekten angepasst.

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die garantierte Mindestbezugsleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Falle einer netzorientierten Steuerung anzuheben. In den Eckpunkten hatte sie ursprünglich noch einen Wert von 3,7 kW angesetzt. Nach den neuen Vorschlägen soll nun immer sichergestellt sein, dass mindestens 4,2 kW zur Verfügung stehen. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.

    Um die Freiheitsgrade der Verbraucher zu erhöhen, sollen Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Vorschlägen lediglich den netzwirksamen Leistungsbezug reduzieren. In diesem technologieoffenen Ansatz kann die Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt mit Hilfe von Energiemanagementsystemen verrechnet werden. Vom Netzbetreiber wird dann nicht mehr die einzelne Anlage gedimmt. Eine Wallbox darf also zum Beispiel im Falle einer Netzbetreibersteuerung mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage bezogen wird. Lediglich der zulässige Strombezug aus dem Verteilernetz darf nicht überschritten werden. Die Bundesnetzagentur erhöht die Transparenz. Netzbetreiber sollen Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. So ist auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten und der Netzbetreiber sein Netz aufrüsten muss.

    Für den Fall, dass der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung einer Aufforderung den Leistungsbezug zu reduzieren nicht nachkommt oder seine Pflicht verletzt, dem Verteilernetzbetreiber zu melden, wenn er seine Verbrauchseinrichtung dauerhaft außer Betrieb nimmt, sehen die neuen Regelungen Sanktionen vor.

    Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung, sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auch nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen müssen.

    Angesichts der großen Unterschiede bei der Anschluss- und Verbrauchssituationen schlägt die Bundesnetzagentur verschiedene Modelle der Entgeltreduzierung vor. Dem Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung soll ein Wahlreicht eingeräumt werden. Der Nutzer kann deshalb die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt wählen. Dabei gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. Er kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr betragen. Das entspricht einer Reduzierung um 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines E-Autos (ca. 2.500 kWh) zusätzlich zu zahlenden Netzentgelts.

    In der Konsultation wurde vorgetragen, die verpflichtenden Elemente durch einen Einstieg in ein Anreizsystem zu ergänzen. Über variable Netzentgelte könnten die Stromnetze entlastet werden, indem sie Verbraucher anreizen, ihren Verbrauch freiwillig in Zeiten geringerer Stromnachfrage zu verschieben.

    Die Bundesnetzagentur legt deshalb nun zukunftsgerichtet erstmals Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt vor, die sicherstellen, dass Verbrauchsverschiebungen belohnt werden können, gleichzeitig Kunden ohne verschiebbare Verbräuche nicht benachteiligt werden. Nach dem Plan der Bundesnetzagentur muss der Netzbetreiber dem Verbraucher ein zeitvariables Netzentgelt in Verbindung mit dem pauschalen Rabatt optional anbieten. Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte. Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt und gelten für das gesamte Netzgebiet.

    Ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt ergänzt um ein variables Netzentgelt dürfte in Zukunft für die E-Mobilität sehr attraktiv sein. Die zweite durch den Nutzer wählbare Variante beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent zu erhalten. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Dieses Modell lässt sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG) und dürfte sich in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen eignen.

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