Bei den betroffenen Fällen darf es sich lediglich um Sachschäden handeln. Wenn man das auf einem Portal mit seiner Versicherungsnummer meldet und wichtig: das auch bestätigt bekommt, dass der Fall aufgenommen wurde, sollte man seiner Verantwortung nachgekommen sein.
Dann würde ich auch von Straffreiheit ausgehen, nach dem alten Bundeswehr-Motto: "Meldung macht frei."
Was man machen könnte: eine Meldung vom Kraftfahrtbundesamt an den Halter des Fahrzeugs ausgeben. Kennzeichen ist bekannt, damit auch Kontaktdaten - Mailadresse/Telefonnummer und Elektronischer Versicherungsnachweis. Also: zivilrechtlich ist alles geklärt. Wenn die Polizei dann noch ermitteln "will": sie hat alle Daten und kann zum Unfallverursacher gehen. Ob das zeitnah geschieht, hängt doch lediglich an der polizeilichen Organisation.