Anscheinswaffen ist aber eigentlich rechtlich gut definiert. Leider gibt es wie immer zu viel Ermessensspielraum... Wenn der Polizist dir auf die Nerven gehen will, muss er sich nur dumm genug stellen und die Schaumstoffwaffe für "täuschend echt" halten. Dass das vor Gericht nie durchkommt, ist ja egal, wenn es eh nie Konsequenzen dafür gibt, dass er angeblich nicht zu den einfachsten beruflichen Einschätzungen in der Lage sein soll.