Alles, was im Arbeitsvertrag steht, zählt. Alles, was im Arbeitsvertrag steht und im Widerspruch zu geltendem Recht steht, ist sittenwidrig und zählt nicht. Alles, was nicht explizit im Arbeitsvertrag steht, steht ansonsten im Gesetz.
Alles, was du gern haben möchtest, was weder gegen das Gesetz verstößt noch aus ihm hervorgeht, muss demnach in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Unrealistisch ist davon nichts, aber es muss eben Einigung darüber schriftlich erfasst sein.