"Anwohner frei" gibt es eigentlich gar nicht:
Zwar stellen manche Gemeinden Schilder mit dem Hinweis "'Anwohner frei" auf – die Straßenverkehrsordnung jedoch kennt lediglich das Schild "Anlieger frei". Doch ganz egal, welches der beiden Verkehrszeichen eine Kommune bevorzugt: Beide sind rechtlich gleichgestellt.