Gibt es Ausnahmen?
Grundsätzlich dürfen Auto- und Motorradfahrer eine Fahrradstraße nicht befahren, außer es gibt Zusatzschilder. Zum Beispiel, wenn sie Anlieger sind oder einen Schwerbehinderten-Ausweis besitzen. Auch Lieferverkehr oder Taxen sind von dem Verbot befreit.
Das steht zumindest in der Infobox im Artikel. Bin mir hier allerdings nicht sicher, wie sich Satz 2+3 auf Satz 1 beziehen