[–] 17 points 3 days ago

So langsam könnte der Verfassungsschutz auch mal ein Auge auf die CXU werfen. Ich meine, die CDU fällt schon seit Jahren mit Verfassungsbrüchen auf - eigentlich schlimm genug. Aber das ist mal eine neue Stufe der Verfassungswidrigkeit.

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  • [–] 4 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

    Eben nicht. Eine Gesellschaft, die sich zu wenig für demokratische Prozesse interessiert, bzw. den Zerfall des demokratischen Systems stillschweigend erduldet hat sie dann wohl eher nicht verdient.

    Der Erhalt der Demokratie muss sich in dem Fall hart erarbeitet werden, gerade weil es keine Göttergabe ist. Es lief eine lange Zeit gut und stabil, aber es brechen jetzt eben andere Zeiten an. Und wenn einem etwas an der Demokratie liegt, muss man sich aktiver dafür einsetzen.

    Bitte nicht so drehen, als hätte ich hier Menschen ganz grundsätzlich die Option "Demokratie" abgesprochen.

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  • [–] 8 points 4 days ago

    Absolut nachvollziehbar. Doctolib ist umstritten und soweit ich weiß, gibts auch irgendwie nichts was Arztpraxen dazu verpflichtet datenschutzfreundlichere Alternativen anzubieten...

    Läuft dann auf einen indirekten Zwang hinaus, wenn es keine alternative Praxis in deiner Nähe gibt...

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  • [–] 9 points 4 days ago (1 child)

    Die Causa Chatkontrolle ist einfach enttäuschend. Und zwar nicht nur, weil ich Massenüberwachung verachte, sondern weil es auch Konsequenzen für das Ansehen unserer Demokratie hat. Die Methoden, wie die Chatkontrolle (1.0) durchgeprügelt wird sind unanständig und einer Demokratie nicht würdig.

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  • [–] 3 points 5 days ago (1 child)

    Nach wie vor super, wie man um Sicherheitslücken weiß, sie aber nicht schließen will, um lieber seine Bevölkerung schön überwachen zu können.

    Passt irgendwie auch gut zu der kürzlichen Story, wo ein KI-Modell in den USA verboten wurde (Claude Mythos), dass angeblich sehr gut Lücken finden konnte. Vielleicht doch ein bisschen zu gut?

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    Reiner TextAngriff aufs Grundgesetz? Dobrindt will Inlandsgeheimdienst Razzien erlauben Innenminister Dobrindt treibt eine radikale Reform des Nachrichtendienstrechts voran. Agenten des Verfassungsschutzes sollen sogar Wohnungen durchsuchen dürfen.

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt eine Umgestaltung des Nachrichtendienstrechts voran, die den deutschen Geheimdiensten weitreichende operative Befugnisse einräumen soll. Das Vorhaben, das bereits am 13. August das Bundeskabinett passieren soll, stößt aber auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Denn Dobrindt will ein bundesrepublikanisches Tabu brechen: Agenten des Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), sollen das Recht erhalten, in akuten Gefahrenlagen Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.

    Der Innenminister erklärte gegenüber der Welt am Sonntag (WAMS), aufgrund der „vermehrten Melde- und Aufklärungslage“ habe er die bislang abstrakte terroristische Gefährdung zu einer konkreten Bedrohungslage hochgestuft. Anschlagspläne gegen die deutsche Infrastruktur sowie gegen Personen und Einrichtungen seien klar erkennbar. Erst kürzlich hätten die Sicherheitsbehörden einen Sprengstoffanschlag vereitelt, der von angeworbenen Helfern ausländischer Dienste gesteuert worden sei.

    Um dieser veränderten Realität zu begegnen, will der Ressortchef die hiesigen Spionagebehörden wie auch den Bundesnachrichtendienst (BND) zu echten Geheimdiensten weiterentwickeln. Sie müssten befähigt werden, auf internationaler Ebene im Wettbewerb mit ausländischen Partnerdiensten auf Augenhöhe zu agieren. Das könne etwa bedeuten, dass Verfassungsschützer in akuten Gefahrenlagen auch Wohnungen betreten, führte Dobrindt aus.

    Razzien durch Agenten: Bruch mit Trennungsgebot Der neue Vorschlag würde in der Praxis eine Aufweichung eines der wichtigsten Prinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsordnung bedeuten: des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten. Das Durchsuchen von Wohnungen etwa war bislang der Polizei vorbehalten, die dabei unter richterlicher Kontrolle agiert und an die Strafprozessordnung gebunden ist. Denn das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung und setzt damit hohe Hürden für einen Eingriff.

    Wenn nun Verfassungsschützer in Wohnungen eindringen dürften, würde diese Grenze überschritten. Der Minister begründet sein Vorhaben unter anderem damit, dass die neuen Befugnisse vor allem dann greifen sollen, wenn Polizeikräfte in akuten Terrorlagen nicht rechtzeitig verfügbar seien. Verhaftungen sollten weiterhin Aufgabe der Polizei bleiben.

    Ferner sollen die Dienste im Rahmen sogenannter Schutzmaßnahmen Informationen gezielt verändern dürfen, um Sabotagepläne zu stören. Die Vorab-Genehmigung dieser Schritte würde durch den Unabhängigen Kontrollrat erfolgen, was die Bedenken über eine mangelnde parlamentarische und richterliche Aufsicht im Einzelfall aber kaum entkräften dürfte.

    Systemwechsel im Nachrichtendienstrecht Das Innenministerium veröffentlichte jüngst einen Referentenentwurf für „Super-Geheimdienste“. Schon darin zeichnete sich ein Systemwechsel im Nachrichtendienstrecht ab. Er sieht etwa vor, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einem Zulieferer für staatliche Cyberangriffe zu degradieren: Sicherheitslücken sollen nicht geschlossen, sondern für Geheimdienst-Hacks offengehalten werden. Der zusätzliche Plan für physische Wohnungsdurchsuchungen erweitert diese digitale Aufrüstung um eine brisante analoge Komponente.

     

    Bundestag und Bundesrat haben die Versorgung von Kassenpatienten mit medizinischem Cannabis drastisch verschlechtert. In letzter Minute wurde der Gesetzentwurf extrem verschärft. Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD fallen nicht nur Cannabisblüten als Medikament weg, in den ersten sechs Monaten einer Behandlung werden sämtliche Rezepturarzneimittel (Extrakte, Tropfen, Sprays etc.) nicht mehr erstattet! Für einen Therapiestart verbleiben Kassenpatienten nur zwei THC-haltige Fertigarzneimittel. Eines davon „Exilby“ des Münchner Unternehmens Vertanical. [1]

     

    Eben über diesen Link gestolpert und dachte mir, ich poste es mal.

    § 81h StPO erlaubt bei Verbrechen (Mindeststrafe > 1 Jahr) eine DNA-Reihenuntersuchung und da man hier wohl ein "versuchtes Tötungsdelikt" annimmt, ist es erstmal nicht ganz abwegig.

    Spannend ist, finde ich, aber die DNA-Reihenuntersuchung an sich: Grundsätzlich soll die Teilnahme "freiwillig" sein. Aber wie freiwillig ist es wirklich?

    Die Polizei versucht hier also schon Druck aufzubauen, um möglichst viele zur DNA-Entnahme zu bewegen. Wenn der Teilnehmerkreis groß genug (bzw. der Verweigererkreis klein genug) ist, fällt die Freiwilligkeit für die Verweigerer.

    Auch interessant: Lässt sich z.B. der unwissende Vater des Täters/der Täterin hier testen, kann diese Probe als Beinahetreffer den eigenen Sohn/die eigene Tochter belasten.

    Finde ich schon interessant, was man sich so alles einfallen lässt. Und wer würde schon verweigern, wenn er doch "nichts zu verbergen hat"? ;)

     

    Die Piratenpartei Deutschland warnt vor den angekündigten Plänen von Google, die Installation von Android-Apps künftig stärker zu kontrollieren. Was als Sicherheitsmaßnahme verkauft wird, bedroht in Wahrheit die Offenheit des Android-Ökosystems und schwächt die digitale Selbstbestimmung von Millionen Nutzerinnen und Nutzern.

     

    Hey guys,

    I've just set up Arch on my Surface Pro 9 and it's already working pretty good. But I am wondering, how you handle the situation with "Secure Boot". Do you keep it disabled or do you set it up? If so, how do you do it?

    I read https://github.com/linux-surface/linux-surface/wiki/Installation-and-Setup#Arch but I'm a little confused, how this should be done.

    ~sp3ctre

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