[–] 17 points 2 years ago

Wenn man die Webseite neu geladen hat, um die aktuellsten Zahlen zu sehen, musste man ja erst noch einmal abstimmen, bevor man die Zahlen zu Gesicht bekam. Allerdings wurde mir dann zusätzlich der Hinweis, dass ich schon einmal abgestimmt hatte, angezeigt.

Jetzt stellen sich mir einige Fragen: Hatte die Umfrage Vorkehrungen gegen Mehrfachabstimmungen? Wenn ja, lügt die CDU dann einfach mit ihrer Behauptung, dass mehrfach abgestimmt wurde, oder waren die Vorkehrungen einfach zu leicht zu umgehen. Oder hat das System Mehrfachabstimmungen erkannt, aber nicht rausgefiltert.

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  • [–] 4 points 2 years ago (1 child)

    Du kannst auf einer neuen Instanz eine neue Community erstellen und in der alten einen Post anpinnen bzgl des Umzugs. Außerdem könntest du ein [Umgezogen nach andere.instanz] im Namen der alten community einfügen. Theoretisch könntest du auch einen Bot mit Mod-Rechten programmieren, der alle neuen Post in der alten Community löscht und auffordert, doch bitte in der neuen zu posten. Feddits derzeitige technische Probleme könnten natürlich einige dieser Dinge erschweren, falls es um den Umzug von Feddit anderswo hin geht.

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    Bei den Kommunalwahlen in der Türkei deutet viel auf einen Erfolg der Oppositionspartei CHP hin. Die Bürgermeister in Ankara und Istanbul erklärten bereits ihre Wahlsiege. Für Präsident Erdogan sind das schlechte Nachrichten.

    Nach dem Schließen der Wahllokale in der Türkei läuft die Auszählung der Stimmen. Die größte Oppositionspartei CHP zeigte sich allerdings zufrieden mit ersten Teilergebnissen der Kommunalwahlen. "Die Wähler haben dafür gestimmt, das Gesicht der Türkei zu verändern", sagte der CHP-Vorsitzende Özgür Özel. "Sie wollen die Tür öffnen für ein neues politisches Klima in unserem Land", fügte er hinzu.

     

    Der Staatsrechtler Vosgerau sowie ein weiterer Teilnehmer des Potsdamer Treffens sind gegen Passagen des Correctiv-Berichts vorgegangen. Jetzt sprach das OLG Hamburg das letzte Wort und betont dabei die öffentliche Bedeutung der Recherche.

    Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine sofortige Beschwerde des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau zurückgewiesen. Sie war gerichtet auf Untersagung von zwei Passagen im Correctiv-Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" (Beschl. v. 26.03.2024, Az. 7 W 34/23). Auch die Beschwerde eines weiteren Teilnehmers, der vor allem gegen seine Namensnennung in dem Bericht und dort vermeintliche falsche Eindrücke vorgegangen war (Beschl. v. 26.03.204, Az. 7 W 33/24), blieb erfolglos. Die Beschlüsse liegen LTO vor.

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