[–] 10 points 3 years ago (1 child)

Seit wann ist es illegal große Mengen an öffentlich verfügbaren Daten abzurufen? Tritt mir vielleicht auch Europol die Tür ein, wenn ich zu lange auf Lemmy scrolle?

Wenn du Verhältnismäßig viel Traffic verursachst, könnte das Unternehmen schon gegen dich vorgehen. Vor allem dann, wenn du mit den abgerufenen Daten etwas machst, was dem Unternehmen schaden könnte. Ein ähnliches Szenario gab es in diesem Vortrag hier auch: BahnMining - Pünktlichkeit ist eine Zier (David Kriesel) Timestamp=22:36.

Abgesehen davon stimme ich dir zu.

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  • [–] 3 points 3 years ago

    Wenn du die Anlage beim Netzbetreiber anmeldest, hast du deine Pflicht getan. Um den Austausch müssen die sich dann kümmern. Das Balkonkraftwerk darfst du ab der Anmeldung betreiben, ob der Zähler eine Rücklaufsperre hat oder nicht ist dann egal.

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  • [–] 15 points 3 years ago* (6 children)

    Einkaufsliste für diejenigen die sich überlegen sowas zu installieren:

    Schaut am besten ob eure Gemeinde das Balkonkraftwerk fördert.

    Wenn die Installation abgeschlossen ist, müsst ihr das dann nur noch beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister melden.

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