Das bisherige Gesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1989, einer Zeit, in der vernetzte Geräte, Apps und Künstliche Intelligenz noch keine Rolle spielten. Mit einem neuen Gesetzentwurf (21/4297), der aktuell im Bundestag beraten wird, soll die Haftung nun an die Realitäten von Digitalisierung und globalen Lieferketten angepasst werden.

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Interessanterweise gibt es eigentlich legal gesehen keine Regelungslücke: Software unterliegt haftungsrechtlich denselben Bestimmungen wie andere Produkte.

Dass Softwarelizenzen oft mit einem Haftungsausschluss versehen werden, ist eigentlich vor allem eine Durchsetzungslücke.

Wenn mein Staubsauger aufgrund eines Konstruktionsfehlers explodiert und die Wohnung in Brand setzt, haftet natürlich der Hersteller.

Wenn die Firmware des Ladereglers eines ebike Akkus versagt und bei der dadurch ausgelösten pyrotechnischen Energiefreisetzung die Wohnung abbrennt, haftet der Hersteller.

Wenn Windows implodiert und das trotz sachgemäßer Handhabung Schäden wie Datenverlust, extra Arbeitsaufwand oder Verlust von Vertraulichkeit anrichtet, sollte der Hersteller auch haften.