Warum sollte das keine (fahrlässige) Körperverletziung sein? Die Notbremsung der Straßenbahn wurde ja dadurch ausgelöst, dass der Typ ihr vermutlich die Vorfahrt genommen hat. Schienenverkehr hat ja in der Regel Vorfahrt vor Straßenverkehr. Wenn es keinen Zusammenstoß gegeben hat, dürfte Fahrerflucht (das heißt eigentlich "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") genauso schwer zu argumentieren sein, wie unterlassene Hilfeleistung, denn woher hätte der denn wissen sollen, dass es zu einem Unfall gekommen ist?
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