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[–] 51 points 3 years ago

Ne, sollte schon passen.

§ 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. [..] oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

Beleidigung trifft es denke ich auch weniger, da keine Person direkt adressiert war.

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