Natürlich ist das rechtlich legitim. V-Person sind aber in der Regel nicht externe die eine Szene unterwandern sondern Teil der Szene.
Wikipedia dazu (Hervorhebung meine):
Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“
Warum man nicht verraten darf, dass die V-Person sind ist klar, weil man sie vor der Szene die sie verraten schützen muss. Warum man die mehr als andere vor angriffen von außen schützen muss ist mir unklar.