Ihr seit beide vollkommen am Thema vorbei. Die kirchlichen Träger erbringen Leistungen für den Staat, z.B. Kinderbetreuung. Die Alternative ist, dass der Staat (in dem Beispiel wäre es die Stadt oder Gemeinde) die Leistung selber erbringt. In den genannten Beispielen geht es weder um Subventionen noch um Zuwendungen aus dem Kirchenstaatsvertrag.
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