Wenn jemand auf einen Flughafen eindringt und dadurch Flüge ausfallen, dann können die Fluggesellschaften vor Zivilgerichten Schadensersatz einklagen. Das kann richtig teuer werden. In jedem Fall wäre das auch der angemessenere Rahmen für eine "Strafe" als den Zutritt zu bestrafen, weil es sich nach dem tatsächlichen Schaden richtet.
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