Nein, genauso wie du bei falscher Bezahlung Anspruch auf Nachbesserung hast hat das auch der Arbeitgeber.
Du darfst also das zuviel gezahlte Gehalt, auf das du vertraglich keinen Anspruch hast, nicht einfach behalten.
Für die Rückzahlung gibt es sicher auch eine kulantere Regelung als einfach 50% zu kürzen, sprich mal mit der Personalabteilung.