Wie spezifisch wäre dieses "Grundsatzurteil" denn?
Ist das allein auf Schilder beschränkt, die wie offizielle Tempo 30-Schilder aussehen, aber noch irgendeinen "freiwillig"-Zusatz enthalten, oder würde sich das auf alle privat aufgestellten Schilder beziehen, die man mit offiziellen Verkehrszeichen verwechseln könnte? Kann da im Artikel nix dazu finden.