ich hätte daher auch dem Bundespräsidenten geraten, zu überdenken, ob er die Ernennung einfach so vornimmt. Immerhin hat er ja einen Eid geschworen, das Grundgesetz zu wahren. Und eine Ernennung durchzuführen, die absehbar zu einem verfassungswidrigen Zustand führt, ist jetzt nicht unbedingt eine Wahrung des Grundgesetzes in seiner Gesamtheit.
Eine weitere Sicherheitsmaßnahme, die ihre Wirkung eingestellt hat.
Wenn ich Sie richtig verstehe, beteiligt sich damit auch der Bundespräsident an einem verfassungswidrigen Vorgang?
Korrekt.
Schwamm drüber.
Aber was ist das für ein Umgang mit der Verfassung? Die Regel nervt, also beachte ich sie nicht? Nur weil vermutlich niemand klagen kann, soll der Verfassungsbruch unerheblich sein?
Erneut: Da bewegen wir uns – übrigens völlig ohne Not – auf sehr wackliges Terrain
So, wie wenn die Regierung Grenzkontrollen aufrechterhält, die nicht rechtens? Das Recht scheint sie nicht so zu kümmern.