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[–] 6 points 6 days ago (1 child)

Die Gastronomie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Und es ist weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.

Irgendwie inkonsequent, oder? Ich kann also mir schön vor dem Bahnhof einen reinlöten, dann mit dem Kasten Pils in der Hand sturzbetrunken in den Bahnhof schwanken, mir in der Kneipe da noch ein Weizen gönndalfen bis der Zug kommt und dann nach einer kurzen Trinkpause auf dem Bahnsteig direkt im Zug weiter fleißig einen in die Rüstung kippen und wenn dann auch der mitgebrachte 1,5l Tetrapak Sangria leer ist, dann geh ich ins Bordrestaurant und saufe denen das Faß leer.

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  • hideshow 2 child comments
  • [–] 3 points 5 days ago

    Ja, aber

    Es gibt Betreiber und Verkehrsgebiete bei denen der Alkoholkonsum im Zug üver die Allgemeinen Beförderungs Bedingungen verboten sind. Das rauszufinden ist allerdings ein eigene Schwierigkeit

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