Weil es nach 1987 bei der Umsetzung des Montreal-Protokolls zunächst darum ging, möglichst schnell geeignete, verfügbare Ersatzstoffe als Kühlmittel zu verwenden, wurden beim Ausstieg aus dem Gebrauch von FCKW-Kältemitteln andere damals verfügbare FKW [Anm: Das ist z.B. das weit verbreitete R-134a (1,1,1,2-Tetrafluorethan)] als Ersatzkältemittel verwendet. Alternativen, die nicht so klimaschädlich waren, kamen erst allmählich ab den 1990er Jahren auf den Markt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fluorkohlenwasserstoffe
Tetrafluorethan hat im Gegensatz zu den FCKW keine zerstörende Wirkung auf die Ozonschicht, ist jedoch ein starkes Treibhausgas. Seine Treibhauswirkung beträgt das 1430-fache[8] der gleichen Menge Kohlendioxid bezogen auf einen Zeithorizont von 100 Jahren (siehe Treibhauspotenzial). Da eine atmosphärische Lebensdauer von ungefähr 14 Jahre angegeben wird, ist der Faktor des Treibhauspotenzials auf kurze Sicht höher.
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Seit 2011 verbietet die Richtlinie 2006/40/EG den Einsatz von FKWs mit einem Treibhauspotential größer 150 (dazu zählt auch R-134a) in Klimaanlagen von Autos mit neuer Typenzulassung. Seit 2017 dürfen keine Neufahrzeuge mit solchen Kältemitteln mehr verkauft werden.[10][11] In Zukunft sollen stattdessen nicht oder wenig klimawirksame Kältemittel wie z. B. Kohlendioxid (R-744), Ammoniak, Propan (R-290) oder 2,3,3,3-Tetrafluorpropen (R1234yf) zum Einsatz kommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/1%2C1%2C1%2C2-Tetrafluorethan
TL;DR: Das Montreal-Protokoll hat nur FCKW verboten, FKW, wie R-134a, waren weiterhin erlaubt, da sie nicht (so) schädlich für die Ozonschicht sind. Aufgrund ihrer Wirkung als Treibhausgase werden FKW nun jedoch in der EU-F-Gase-Verordnung (aktuell 2024/573) stärker reguliert und "zu schädliche" verboten.