Weil er eine Radfahrerin totgefahren hat, muss ein 78-jähriger Mann 5.000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Mühlhausen legte am Donnerstag im Urteil wegen fahrlässiger Tötung außerdem ein Fahrverbot von drei Monaten fest.
Die Strafrichterin folgte dem Antrag des Staatsanwalts und der Verteidigerin. Der Nebenklägervertreter hatte wegen eines gravierenden Fehlers und der Schwere der Pflichtverletzung eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.