▲ 230 ▼ ich🅿️iel (feddit.de) submitted 2 years ago by barttier@feddit.de to c/ich_iel@feddit.de 16 comments fedilink hide all child comments
[–] d_k_bo@feddit.de 23 points 2 years ago (1 child) Ach, der Vorsatzanzeiger! permalink fedilink source hideshow 2 child comments replies: [–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 17 points 2 years ago (1 child) So weit ich weiß, verdoppeln sich Strafen bei vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten. Nichts schreit so sehr "Ich weiß, dass ich was falsches machen, aber es ist mir egal" wie mit Warnblinker irgendwo dumm rumstehen. Es ist mir ein Rätsel, warum diese Leute nicht durchgehend die erhöhte Strafe bekommen. permalink fedilink source parent hideshow 2 child comments replies: [–] BlueBockser@programming.dev 3 points 2 years ago Auch interessant: Durch das Setzen des Warnblinklichts ist man in einer Zwickmühle, die so oder so zu einem Bußgeld führt: Geht vom eigenen Fahrzeug eine Gefahr aus, so kann man dafür belangt werden. Geht keine Gefahr davon aus, so ist das Warnblinklicht verboten und man kann fürs Einschalten belangt werden. permalink fedilink source parent
[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 17 points 2 years ago (1 child) So weit ich weiß, verdoppeln sich Strafen bei vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten. Nichts schreit so sehr "Ich weiß, dass ich was falsches machen, aber es ist mir egal" wie mit Warnblinker irgendwo dumm rumstehen. Es ist mir ein Rätsel, warum diese Leute nicht durchgehend die erhöhte Strafe bekommen. permalink fedilink source parent hideshow 2 child comments replies: [–] BlueBockser@programming.dev 3 points 2 years ago Auch interessant: Durch das Setzen des Warnblinklichts ist man in einer Zwickmühle, die so oder so zu einem Bußgeld führt: Geht vom eigenen Fahrzeug eine Gefahr aus, so kann man dafür belangt werden. Geht keine Gefahr davon aus, so ist das Warnblinklicht verboten und man kann fürs Einschalten belangt werden. permalink fedilink source parent
[–] BlueBockser@programming.dev 3 points 2 years ago Auch interessant: Durch das Setzen des Warnblinklichts ist man in einer Zwickmühle, die so oder so zu einem Bußgeld führt: Geht vom eigenen Fahrzeug eine Gefahr aus, so kann man dafür belangt werden. Geht keine Gefahr davon aus, so ist das Warnblinklicht verboten und man kann fürs Einschalten belangt werden. permalink fedilink source parent