Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.

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[–] 20 points 1 year ago (1 child)

In dein fotziges Gesicht Merz (und dir Klingbeil auch!)!

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  • [–] 19 points 1 year ago* (2 children)

    Was ist mit Dobrindt? Er könnte doch statt Zurückweisungen eine Asylbewerber-Maut einführen. Mit Maut kennt er sich doch aus oder nicht?

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