Verbieten kannst du es nicht, da es absolut herrschende Rechtsprechung ist, dass polizeilicher Notstand nur absoluten Ausnahmefällen ausreicht um wegen Personalmangel Versammlungen zu verbieten. Das Gericht würde die Polizei schlicht zwingen im Rahmen der Amtshilfe mehr Polizisten aus anderen Bundesländer zu holen. Ob die Anzahl an Polizei ausreichend war können wir nicht beurteilen. Ebenso wenig ist bekannt, ob und in welchem Umfang Polizisten aus anderen BL angefordert wurden. Aber mich beschleicht trotzdem die Vermutung, dass die Bayern zu stolz waren ausreichend nicht bayerisches Personal anzufordern
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments