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[–] 29 points 3 years ago (1 child)
  • [–] [S] 17 points 3 years ago (1 child)

    Ich habe keine Unterlassene Hilfeleistung zu verbergen bei der mehrere Leute zu Tode kamen.

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  • Ach ich dachte das wäre der normale Freitag mittag...

    "Ups da hab ich wohl ausgerechnet dann die Tür zum Kühl haus verriegelt als der Chef reingegangen ist... Naja... Der ist fett genug und hält bis Montag aus :)" so oder so ähnlich hatte sich dies abspielen können

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  • [–] 23 points 3 years ago (1 child)

    Wenn du den Hebel nicht ziehst, machst du dich selbst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und wirst somit für die nächste Person auf die Gleise gekettet.

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  • [–] 17 points 3 years ago

    Nicht eher Totschlag anstatt Mord? Es fehlt ja an den Mordmerkmalen oder täusche ich mich?😶

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  • [–] 12 points 3 years ago (2 children)

    will nicht die person sein aber ich denke vor gericht hätte man bestimmt verständnis

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  • [–] 1 point 3 years ago (1 child)

    Da bin ich mir nicht so sicher. Zumindest in dem Fall in dem der Hebel gezogen wird, müsste doch ein Straftatbestand bestehen, nicht? Ich glaube nicht dass unterlassene Hilfeleistung hier ziehen wird.

    Dem erstbesten Schema zufolge dass ich online gefunden habe:

    Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung, wenn sich der Täter durch sie einer erheblichen eigenen Gefahr aussetzt oder andere wichtige Pflichten verletzt.

    scheint Hilfeleistung in Form des Hebelzugs durch die Verletzung anderer Pflichten nicht unterlassbar zu sein.

    Wenn jemand mit abgeschlossenem Jurastudium hier reingrätschen könnte, wäre das natürlich ideal.

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  • [–] 3 points 3 years ago

    Auch kein Jurist aber:

    Die Befreiung der Leute auf dem Gleis würde eine erhebliche eigene Gefahr darstellen. Den Hebel umzulegen mit dem Wissen, dass eine andere Person sterben wird wenn man es tut ist schlichtweg Totschlag.

    Ich bin für Antwort C, Weiche nicht umstellen aber über 112 Rettungskräfte alarmieren.

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  • Ich muss sagen das ist tatsächlich mal ein guter Lösungsansatz.

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  • [–] 5 points 3 years ago*

    So, wie ich mich aus meinem Recht-Unterricht aus dem Abi erinnere:

    Wenn man keine der beteiligten Personen kennt, würde es unter den rechtfertigenden Notstand fallen. Dann muss eine Güterabwägung vollzogen werden, und das darf nie auf Kosten einen Menschenleben gehen.
    Falls jetzt aber Familie oder so auf dem unteren Gleis ist, ist es entschuldigender Notstand. Da die Gefahr des Todes nicht zumutbar ist, dürfte man es wohl. Für Polizisten und Feuerwehrmänner wäre das wohl nicht der Fall.

    Quelle
    Juristen sollen mich gerne berichtigen.

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