Ich könnte mich eher noch damit anfreunden, wenn man sagen würde, dass das Persönlichkeitsrecht nicht das Recht umfasse, zu entscheiden, was nach dem Lebensende mit dem übrigen Organ-, Gewebs- und Zellhaufen passieren solle. (Was letztendlich einer Organspendepflicht entspräche, jedoch aus einer anderen ethischen Sichtsweise.)