Ich verstehe deren Grund. Aber warum dürfen Elektrobikes mitgenommen werden????

Oder ist das Lobbypolitik für die ältere Generation?

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[–] 8 points 2 years ago (1 child)
  • [–] 14 points 2 years ago* (1 child)

    § 11 Beförderung von Sachen

    [...]

    (2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere

    1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,

    Mein Benzinkanister ist wohl raus.

    (3) Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck. Tandems, Dreiräder, Lasträder und dergleichen sowie Krafträder werden nicht befördert.

    Und das Fahrrad mit Hilfsmotor ist ein Kraftrad.

    Ich gebe mich geschlagen.

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