Deutscher Ausbildungsabschluss mit "guten Noten", Sprachzertifikat C1 oder höher, besonders anerkannte Leistungen in Beruf oder ehrenamtlichem Engagement.
Das einzige davon, dass objektiv bestimmbar ist, ist das C1 Zertifikat. Beim Rest muss entweder mit einer Verordnung zur Durchführung ein allgemeiner Rahmen geschaffen werden, oder es bleibt der Willkür der Ausländerbehörden überlassen. Das kann dann zu so tollen Blüten führen, wie dass in Bayern vlt. nur eine 1,0 in der Ausbildung als besondere Leistung anerkannt wird, in Berlin vlt. schon eine 2,0. Natürlich ist es auch denkbar, dass Bayern ähnlich wie bei Studierenden die Leistungen aus anderen Bundesländern pauschal abwerten könnte.
Damit besteht die Gefahr eines Flickenteppichs and Regeln. Wer die Möglichkeit hat, sollte auf ein C1 hinarbeiten. Das ist das einzige, das dann allgemein gilt, vorausgesetzt das Gesetz wird verabschiedet.
Letzter Satz: Bisher war bereits ein B2 Zertifikat eine besondere Leistung, d.h. hier wurden die Anforderungen deutlich verschärft, was Union & co. aber wahrscheinlich nicht wahrhaben wollen.