zl;ng
Schuldenbremse
- im Grundgesetz, Änderung erfordert 2/3 Mehrheit
- erlaubt zusätzliche Investition vom Bund in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung
- Ausnahmen bei Krisen möglich
- Ausnahmen wie Sondervermögen oder Eigenkapital erhöhen von eigenen Gesellschaften (z.B. Bahn AG oder Autobahn GmbH) möglich
Schwarze Null
- keine zusätzliche Investition
- nicht gesetzlich verankert
- moralisch von der Union aufgeladen damit sogar die Ampel Regierung diese einhält bis zur Pandemie
- über 80 Mia. € weniger als die Schuldenbremse dieses Jahr