Da der mutmaßliche Täter zu der Zeit keine Strafe anhängig hatte und eine Präventivhaft (genauer Unterbindungsgewahrsam) verfassungsrechtlich ziemlich hohe Hürden hat (Gott sei Dank) blieb den Behörden auch kein großer Spielraum.
In Berlin ist Unterbindungsgewahrsam gesetzlich nur 2 Tage gestattet, Bundespolizeilich 4 Tage.
Da es laut derzeitigem Wissensstand keine konkreten Hinweise auf einen Anschlag gab (Gefahr in Verzug) wäre das auch schwer möglich gewesen.