Um da mal ein bisschen fachliche Meinung dazu zu geben: Das Problem liegt, wenn man der Presseberichterstattung folgen kann nicht in dem eigentlichen Zugriff.
Derzeit stellt sich das ja so dar:
-
Patient hat offenbar psychische Probleme in einem Ausmaß,dass die Freunde sich Sorgen machen. Diese rufen den Rettungsdienst(/oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wird leider in der Presse oft gleichgesetzt)
-
Dieser erscheint (ohne Polizei) und gelangt zur Einschätzung,dass der Patient massiv fremd- (oder eigen-, hier gibt es unterschiedliche Berichte) gefährdend ist, eine beschützende in Obhutnahme angezeigt ist(vulgo Zwangseinweisung) und scheinbar wird dieser entweder so gefährlich eingeschätzt,dass man ihn nicht alleine transportieren möchte oder er möchte nicht mit. In diesem Moment muss in quasi allen Bundesländern die Polizei hinzugezogen werden, sie hat in den meisten Bundesländern auch das letzte Wort was dieses Thema angeht.(Was gut so ist, zwei unterschiedliche Institutionen). Der RD verlässt die Wohnung was auf eine Gefährdungslage für den RD schließen lässt - normalerweise bleibt man beim Patienten um eine Eskalation zu vermeiden, aber Eigenschutz geht vor - auch wenn es nachher alles verkompliziert.
-
Die Polizei erscheint.
-
Die Aussage des Anwalts, dass der Patient nicht wusste,dass er in eine Klinik soll, ist imho nicht vollkommen richtig. Richtiger wäre: Er wusste es in diesem Moment nicht mehr. Es ist durchaus häufig in psy. Ausnahmezuständen, dass Patienten nicht mehr situationsorientiert sind. Das ist sogar eine der wichtigen Kriterien, um eine Unterbringung gegen den Willen des Patienten umzusetzen. Es gibt ganz ganz wenige Szenarien wo ich mir beim klaren Patienten vorstellen kann,dass man ihm nicht sagt,dass er in eine Klinik muss. (In 25 Jahren nur zwei Mal erlevt. Der eine hat konkret einen Terroranschlag angekündigt. Da kam dann aber auch das SEK durch das Fenster)
-
Die Polizei führt einen Zugriff durch, verzichtet soweit bekannt aber auf Taser und Pfefferspray. Der Patient wehrt sich, wird aber fixiert. Das ist erstmal so wie es im Artikel steht ziemlich nach Lehrbuch. (Du baust nur mit einem Beamten ein Gegenüber auf, man will den Patienten aus der Wohnung holen damit dort der Zugriff mit weniger "waffenähnlichen Gegenständen" erfolgt, man verzichtet wenn möglich auf Taser und Pfefferspray um das O2 Defizit nicht zu erhöhen, s.u.)
Und hier kommt jetzt der Fehler:
-
Der Patient liegt laut Bodycam 20 Minuten in Bauchlage in Handfesseln und mit weiteren Fixierungen. Was hier passiert ist,nennt sich positionsbedingte/positionelle Asphyxie. Vereinfacht ausgedrückt:Durch die psychiatrische Ausnahmesituation hat der Körper bereits eine starke Ausschüttung von Stresshormonen, er ist voll im "Kampfmodus" und das oft bereits seit Stunden. Durch den nun erfolgten realen Kampf wird noch mehr Sauerstoff verbraucht. Und in der folgenden Bauchlage und Fixierung kann der Körper nun durch die schlechtere Bauchatmung,etc. diesen riesigen Sauerstoffbedarf nicht mehr bedienen,der Patient erleidet einen Herzstillstand durch Hypoxie.
-
Genau da ist aber der nächste Fehler: Der Patient muss,dass ist bei einer Fixierung "auf der Straße" nun mal immer so da, da es keine adäquaten, Patienten und Durchführende gleichermaßen schützende Technik gibt,erstmal auf den Bauch. Sobald er aber gesichert ist, muss das geändert werden. Idealweise in Rücken, notfalls in Seitenlage. Zusätzlich muss der Patient hochdosiert Sauerstoff erhalten um das Defizit auszugleichen und auch um einen "Puffer" zu schaffen für den nächsten Schritt. (Ersetzt übrigens auch die Spuckhaube) Parallel muss der Patient an den Monitor, also überwacht werden.
-
In Folge - und das wird in Deutschland leider bis heute viel zu oft vernachlässigt und man sieht "tobende" Patienten in den psychiatrischen Kliniken ankommen- muss die mechanische Fixierung in eine sog. pharmakologische/chemische Fixierung umgewandelt werden. Heißt: Der Patient wird sediert, erhält also ein Beruhigungsmittel. Wie stark dieses sein muss entscheidet die Situation. Vom leichten Beruhigungsmittel (Tavor) bis hin zu hochdosiertem Ketamin ist da viel möglich. Das ist zwar auch ein massiver Eingriff, aber es dient dem Schutz des Patienten damit dieser sich nicht beim "Kampf" gegen die Fixierung verletzt.
Wenn der Patient wirklich 20 Minuten in Bauchlage einfach liegen gelassen wurde in der Annahme,dass sich dieser schon wieder beruhigt (oder das die Polizei das "regelt") dann muss man ganz klar sagen: Das Problem war hier auf medizinischer Seite - und zwar sogar mehr als auf der polizeilichen Seite. Die Polizei kommt dazu, weil sie diejenigen sind, die den unmittelbaren Zwang durchführen. Die psychiatrisch medizinische Seite ist aber klar auf Seite des Rettungsdienstes - es handelt sich in diesem Moment schließlich um einen sehr sehr kranken Menschen.
Source: Notfallsanitäter, Führungskraft im Rettungsdienst a.D, selber lange auf der Akutpsychiatrie gearbeitet, selber schon über viele beachützende Unterbringungen entschieden.
