Wenn du das Geld hast im Zweifel die Geldstrafe zu tragen und am besten eine Rechtsschutzversicherung für den Instanzenzug, dann würde ich sagen, dass du Chancen hast das dies trotz Formalbeleidigung (->Tierbezeichnung) mit der Begründung auch einfach als verkürzte Meinungsäußerung durchgeht. Bonuspunkte gibt es wenn du nen Sing schreibst oder das als Bild verkörperst