Produkthaftung: Bundestag plant umfassende Modernisierung für das digitale Zeitalter
(stadt-bremerhaven.de)
Es gibt eine Regelungslücke: wenn ich Gewährleistung in Anspruch nehme, darf der Hersteller/Verkäufer das Produkt austauschen oder reparieren.
Bei Software wird das schwierig. Wenn da ein Bug drin ist, der ein Gewährleistungsfall ist, kann insbesondere der Verkäufer meist nichts tun, um den Fehler zu beheben. Aber gerade bei Hardware/Softwareprodukten könnte nach heutiger Rechtslage in einen nicht endenwollenden Austauschkreis treten, bis der Kunde entnervt aufgibt. K.A., ob das damit dann geregelt wäre, aber immerhin.