Na ja – ist zum Hass aufstacheln nicht irgendwie eine Intention? Wobei, so wie ich das als juristischer Laie lese, es hier weniger auf die Intention denn auf das Ergebnis ankommt.
Ich denke auch, seine Aussage fällt eher unter Satz 2:
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,