Was aus meiner Sicht auch nicht in Stein gemeißelt ist. Das Kriterium wurde vom BVerfG damals entwickelt um die KPD verbieten zu können, während man div. Nazi-Kleinstparteien zulässt. Das Kriterium ist Teil der Rechtsauslegung des Gerichts und kann sich auch im Wandel der Rechtssprechung mitwandeln.
Bzgl. "kämpferisch" gibt es zahlreiche dokumentierte Verbindungen zwischen AfD und gewalttätigen Neonaziorganisationen. Auch AfDler sind bei Wahlständen u.ä. bereits mit Gewalt in ihrer Parteifunktion aufgefallen.